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   BGH, 01.12.1955 - 3 StR 399/55   

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https://dejure.org/1955,1424
BGH, 01.12.1955 - 3 StR 399/55 (https://dejure.org/1955,1424)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1955 - 3 StR 399/55 (https://dejure.org/1955,1424)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1955 - 3 StR 399/55 (https://dejure.org/1955,1424)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 8, 343
  • NJW 1956, 430
  • DB 1956, 183
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.10.1983 - 1 StR 682/83

    Inbrandsetzung - Feuerversicherung - Gebäude - Leistungspflicht

    Nicht anders ist der Tatbestand bisher in der Rechtsprechung verstanden worden (vgl. BGHSt 1, 209, 210; 6, 251, 255, 256; 8, 343, 345, 346; 11, 399, 400; 25, 261, 262, 263).
  • BGH, 20.04.1988 - 2 StR 88/88

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Nichtzahlung der Prämie

    Eine Sache ist im Sinne von § 265 StGB gegen Feuergefahr versichert, wenn über sie ein entsprechender förmlicher, rechtsgeschäftlich nicht wiederaufgehobener Versicherungsvertrag besteht, gleichgültig, ob der Versicherer von seiner Verpflichtung zur Leistung frei wurde, weil der Versicherungsnehmer die erste Prämie oder eine Folgeprämie nicht rechtzeitig bezahlt hatte (h.M.; vgl. Lackner in LK, 10. Aufl. § 265 Rdn. 2; Dreher/ Tröndle, StGB 43. Aufl. § 265 Rdn. 4 a; RGSt 67, 108; offengelassen in BGHSt 8, 343, 345; zweifelnd Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 265 Rdn. 7; a.A. Ranft in Jura 1985, 393, 395).
  • BGH, 12.09.1984 - 3 StR 341/84

    Versicherungsmissbrauch bei in Brand setzen nicht vom Versicherungsvertrag

    Denn § 265 Abs. 1 StGB setzt mit dem Inbrandsetzen "einer gegen Feuersgefahr versicherten Sache" jedenfalls voraus, daß diese Gegenstand eines bestehenden Versicherungsvertrages ist (RGSt 67, 108, 109; BGHSt 8, 343, 345; vgl. Lackner in LK, 10. Aufl. § 265 Rdn. 2).
  • BGH, 04.05.1959 - VII ZB 23/58

    Rechtsmittel

    Es liegt hier nicht anders als bei der Frage, ob eine Überschuldung einer GmbH vorliegt; auch hier ist das Stammkapital außer Betracht zu lassen (vgl. Vogels GmbHG 2. Aufl. § 64 Anm. 3; Scholz, GmbHG 3. Aufl. Anm. 4 zu § 64; vgl. RGSt 51, 21; BGH 3 StR 399/55 vom 17.11.1955).
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